Drohnenbrut als Lebensmittel: Novel-Food-Antrag zurückgezogen
Stand August 2026: Der im Dezember 2018 vom finnischen Imkerbund eingereichte Novel Food Antrag NF 2018/0754 für männliche Honigbienenpuppen wurde 2025 zurückgezogen. Nach Angaben des Verbands hatte die EFSA weitere toxikologische Untersuchungen angefordert. Drohnenbrut und daraus hergestellte Lebensmittel sind daher derzeit in der Europäischen Union nicht zugelassen und dürfen nicht vermarktet werden. Eine neue Antragstellung bleibt grundsätzlich möglich, setzt jedoch ein umfangreiches Sicherheitsdossier, erhebliche finanzielle Mittel und eine mehrjährige wissenschaftliche und regulatorische Zusammenarbeit voraus.
Hintergründe zur Drohnenbrutverwertung findet ihr auf unserer Seite Protein aus Drohnenpuppen.